Kompetenzcenter Ingenieurvermessung
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Regelwerke » Einleitung

 Heunecke, Otto, Prof. Dr.-Ing., München, Universität der Bundeswehr München

 Ingenieurvermessungen behandeln die Bereiche Projektierung, Aufnahme, Absteckung, Abnahme und Überwachung, vgl. DIN 18710-1 (1999). Im Gegensatz zu den hoheitlichen Vermessungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes und der Länder, insbesondere den Landes- und Liegenschaftsvermessungen, die vornehmlich durch die Vermessungs- und Katastergesetze der Länder sowie Dienst- und Verwaltungsvorschriften geregelt werden, sind Ingenieurvermessungen dem Privatrecht zuzuordnen. Das bedeutet, dass bei Ingenieurvermessungen im Allgemeinen das Produkt und seine Eigenschaften zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (gewöhnlich ein Vermessungsbüro) vertraglich festgelegt werden muss. Um dafür einen einheitlichen Rahmen zu schaffen, wurde schon 1987 im DIN, Deutsches Institut für Normung, die grundsätzliche Entscheidung getroffen, eine entsprechende Norm zu schaffen. Im Frühjahr 2002 wurde die DIN 18710 "Ingenieurvermessung" mit ihren vier Teilen im Entwurf fertiggestellt. Sie nimmt für sich in Anspruch, den aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft wiederzugeben. Es ist zu erwarten, dass sich diese Norm zu einer wichtigen technischen Grundlage für die Vergabe, Durchführung und Bewertung von Ingenieurvermessungen im Bauwesen entwickeln wird.

 Die Normenreihe DIN 18710 (Ausgabe 2009-6) ist seit September 2010 verfügbar.
Weitere Informationen auf der Webseite des DIN (http://www.din.de).


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