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Führung des Liegenschaftskatasters

Das Liegenschaftskataster wird von den amtlichen Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Länder geführt. Die Fortführung erfolgt im Rahmen des amtlichen Vermessungswesens durch Liegenschaftsvermessungen, die von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) und von den Vermessungs- und Katasterverwaltung durchgeführt werden. Die Ausprägung der Beteiligung von öffentlichen bestellten Vermessungsingenieuren an der Führung des Liegenschaftskatasters ist von Bundesland zu Bundesland verschieden (z.B. In Bayern gibt es noch keine öffentlich bestellten Vermessungsingenieure).

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