Kompetenzcenter Ingenieurvermessung
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Liegenschaften » Begriffe im Liegenschaftskataster

 Adam, Siegfried, Dipl.-Ing., Hannover, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Adam Haase Bette

 Das Liegenschaftskataster ist ein von den Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Länder geführtes öffentliches Register. In ihm werden die Liegenschaften landesweit nachgewiesen, dargestellt und beschrieben. Vermessungs- und Katasterangelegenheiten sind Ländersache, so dass es keine einheitliche gesetzliche Regelung und Legaldefinition auf Bundesebene gibt, sondern jedes Land seine eigenen Gesetze hat. Um Einheitlichkeit im amtlichen Vermessungswesen herzustellen und um das amtliche deutsche Vermessungswesen im Ausland zu vertreten wurde die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) gegründet.
Die Liegenschaften im Sinne des Liegenschaftskatasters sind Flurstücke und Gebäude, während Grundstücke Buchungseinheiten des Grundbuchs sind. Liegenschaften im Sinne der Grundstückswirtschaft sind alle unbeweglichen Sachen (Immobilien).
Ein Flurstück (auch Katastergrundstück, Parzelle) ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer bestimmten Nummer nachgewiesen wird. Die Flurstücke werden Gemarkungen und Fluren untergeordnet. Das Flurstück ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters.
Ein Grundstück ist im Rechtssinne jeder räumlich abgegrenzte Teil einer Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt für sich allein oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer des Bestandsverzeichnisses gebucht ist. Ein Grundstück kann mehre Flurstücke haben, aber ein Flurstück kann nur zu einem Grundstück gehören.
Ein Gebäude ist jede selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Wann ein Gebäude im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden muss, regeln die Vermessungs- und Katastergesetze der Länder.
Bestandteile des Liegenschaftskatasters sind die Liegenschaftskarte (Katasterkarte, Flurkarte) und das Liegenschaftsbuch .

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