Bauwerksüberwachung Die Ingenieurbauwerke bedürfen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ständiger Kontrollen in Bezug auf Standsicherheit und Deformation, deshalb sind nach der Bauabnahme Bauwerksüberwachungsmessungen zu planen und auszuführen. Das messtechnische Projekt für die Bauüberwachung muss parallel mit der Bauplanung bearbeitet werden, damit u.a. die Anordnung der Messpunkte, die Einrichtung von Datenerfassungsgeräten und die Datenübertragung für ein automatisierte Überwachungsmessung zweckmäßig realisiert werden können. Insbesondere die Anordnung der Messpunkte im oder am Bauwerk und in dessen Gründungsbereich sind mit dem Statiker, Baugrundgutachter bzw. Geologen und Geotechniker abzustimmen. Die einzusetzenden Messverfahren sind auf die vorausberechneten Maximaldeformationen oder vergleichbaren Deformationen ähnlicher Objekte abzustimmen, wobei ein Verhältnis sD : D < 1 : 3 anzustreben ist. Dabei bedeutet sD die Standardabweichung des Messverfahrens zur Bestimmung der Deformationsgröße D.