![]() | die Präzisierung von Anforderungen an die Ingenieurvermessung unter Berücksichtigung des jeweiligen Messaufwandes |
![]() | die fachgerechte Qualitätsbeurteilung von Messergebnissen |
![]() | die Regelung von Verfahrensabläufen einschließlich Zuständigkeiten unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Zusammenarbeit. |
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Bild 2: Bundeswasserstraßenkarte |