Kompetenzcenter Ingenieurvermessung

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Technische Vorgaben und Ansprechpartner

Wasserstraßen
Die rd. 7.400 km schiffbaren Wasserstraßen in der BRD sind sowohl im Binnen- als auch im Küstenbereich vorwiegend der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zugeordnet. Für die Ingenieurvermessung vor Ort sind als Ortsbehörden derzeit 39 Wasser- und Schifffahrtsämter und 7 Neubauämter zuständig (siehe Bundeswasserstraßenkarte).
die Präzisierung von Anforderungen an die Ingenieurvermessung unter Berücksichtigung des jeweiligen Messaufwandes
die fachgerechte Qualitätsbeurteilung von Messergebnissen
die Regelung von Verfahrensabläufen einschließlich Zuständigkeiten unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Ansprechpartner zu dieser Thematik ist Herr VOR Backhausen bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz, Tel.: (0261) 13065215.
Zu Fragen der Gewässervermessung an Bundeswasserstraßen liegt derzeit keine umfassende Richtlinie vor, Anfragen hierzu können aber zentral über Herrn VD Dr.-Ing. Behrens bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz weitergeleitet werden, Tel.: (0261) 13065230.



Bild 2: Bundeswasserstraßenkarte

Sonstige Gewässer
Zu den Gewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen, die für die vorliegende Thematik relevant sind, zählen insbesondere die maritimen Gewässer im Offshore-Bereich sowie die Binnengewässer der Länder der BRD einschließlich der natürlichen und künstlichen Seen. Exemplarisch für die Aufgaben der Ingenieurvermessung in diesem Bereich seien die Vermessungsarbeiten zum Verlegen von Pipelines in Gewässern sowie Stauraumpeilungen an Stauseen - soweit hierdurch bautechnische Belange betroffen sind - aufgeführt.
Während die Ingenieurvermessung im Offshore-Bereich vorwiegend von privaten Unternehmen veranlasst wird und es demzufolge keine der Öffentlichkeit zugänglichen besonderen technischen Richtlinien hierzu gibt, abgesehen von ggf. vorhandenen baufachlichen Richtlinien über den Bau von Bohrkonstruktionen usw. oder entsprechende Fachliteratur, sind Richtlinien über technische Projekte an Binnengewässern und an der Küste außerhalb von Bundeswasserstraßen in der BRD i.a. den entsprechenden Landesämtern für Wasserwirtschaft zugeordnet (siehe Umweltbundesamt).
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall i.G. (ATV-DVWK) hat zu dieser Thematik ebenfalls einige technischen Empfehlungen veröffentlicht. Im übrigen erarbeitet der ATV-DVWK-Hauptausschuss "Wasserbau und Wasserkraft" (WW) an weiteren technischen Empfehlungen.

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