Kompetenzcenter Ingenieurvermessung
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Staumauern & -dämme » Überwachungsmessungen
 Stauanlagen sind zur Bewertung der konstruktiven und betrieblichen Sicherheit zu überwachen. Überwachungsmessungen und visuelle Beobachtungen sind in einem Messprogramm zu planen. Dazu gehören u.a.
 | Messungen zur Bestimmung von absoluten und relativen Verschiebungen und Verformungen z.B. durch Präzisionstachymetrie, Präzisionsnivellement sowie durch Neigungsmessungen oder Längenänderungsmessungen,
|  | hydrometrische Messungen z.B. Wasserstands- und Sickerwassermessungen,
|  | Messungen der Wirkgrößen wie Stauhöhe, Temperatur und Niederschlag,
|  | visuelle Beobachtungen. |
Anforderungen an die messtechnische und visuelle Überwachung aus der Sicht des Bauherren und Planers einer neuen Stauanlage enthält DIN 19700-10, speziell für Talsperren DIN 19700-11. Für die Rekonstruktion einer bestehenden Stauanlage gelten diese Anforderungen sinngemäß.
Das individuell für jede Stauanlage zu planende Messprogramm wird durch spezifische Messanweisungen für jedes Verfahren ergänzt.
Wichtige Hinweise und Forderungen an die Vorbereitung, Ausführung und Aufbereitung von Überwachungsmessungen sind zusammen mit Skizzen zum Wirkprinzip von Messeinrichtungen im Beitrag „ Überwachungsmessungen an Talsperren “ ( 2,67 MB ) zusammengefasst worden.
Die Auswertung von Überwachungsmessungen umfasst die messtechnische und bautechnische Interpretation. Der erste Schritt beinhaltet eine zur Messungsausführung zeitnahe Plausibilitätskontrolle der Messergebnisse. Es folgt der Vergleich mit den Ergebnissen vorangegangener Messungen und mit Kontroll- bzw. Erwartungswerten. Bei größeren Objekten kann sich eine Deformationsanalyse anschließen, die das Erkennen signifikanter Verschiebungen und Verformungen und deren Interpretation aus messtechnischer Sicht zum Ziel hat. Die abschließende bautechnische Interpretation schließt die Bewertung im Hinblick auf die Stand- und Betriebssicherheit ein.
Die Originalmessdaten und die daraus berechneten Ergebnisse sind dauerhaft aufzubewahren. Die Berechnungsalgorithmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

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